Die laparoskopische ventrale Netzrektopexie wurde 2004 durch D’Hoore und Penninckx eingeführt. Ähnliche offene Techniken wurden jedoch bereits in den 80er Jahren beschrieben. Initial für die Korrektur des externen Rektumvollwandprolapses vorgesehen, wurde die Indikation später um den inneren Rektumprolaps (Intussuszeption) und die Rektozele erweitert, soweit diese mit einer komplexen Beckenbodenfunktionsstörung kombiniert sind und funktionelle Einschränkungen im Sinne einer obstruktiven Defäkation oder Stuhlinkontinenz zeigen. Allerdings sind die Operationsergebnisse für die letzteren Indikationen schlecht dokumentiert, so dass hier die Diagnose- und die operative Indikationsstellung immer noch als sehr kritisch zu betrachten sind. Die Methode ist beschrieben für das Ulkus recti Syndrom und wird auch z.B. bei Prolaps eines ileoanalen Pouches und für den Prolaps nach tiefer anteriorer (besonders intersphinktären) Rektumresektion angewendet. Bei den letzteren Patienten ist die Technik sogar noch einfacher, weil der Präparationsschritt weitgehend entfällt.
Im Gegensatz zu den älteren pexierenden Verfahren erfolgt bei der ventralen Rektopexie keine posteriore Mobilisation des Rektums und damit eine prinzipielle Schonung des hier gelegenen autonomen Nervensystems. Auch wird auf eine Resektion des Sigmas verzichtet.
Auch wenn die Rate an Netzkomplikationen nicht mit denen transvaginal eingebrachter Netze vergleichbar ist, so gilt für die Implantation eines Fremdkörpers im Rahmen einer funktionellen, benignen Erkrankung eine strenge Indikationsstellung und vor allem bei jüngeren Patientinnen eine ausführliche Aufklärung diesbezüglich.
Im gezeigten Beispiel wird die Indikation aufgrund eines Rektum-Vollwandprolapses 3. Grades gestellt.