Die Implantation eines Cardioverters/Defibrillators (ICD = implantierbarer Cardioverter-Defibrillator) ermöglicht, lebensbedrohliche Arrhythmien wie Kammerflimmern und ventrikuläre Tachykardien zu detektieren und den drohenden „sudden cardiac death“ durch eine Elektrostimulation bzw. „Schockabgabe“ zu verhindern. Zielsetzung derICD-Therapie ist somit die Lebensverlängerung durch eine Verhinderung des plötzlichen Herztodes, sekundäre Ziele umfassen die Erhöhung der Lebensqualität sowie die Senkung des Mortalitätsrisikos.
Bei der Indikationsstellung zur ICD-Implantation werden Primär- und Sekundärprävention unterschieden:
Primärprävention
Hierunter fallen Patienten mit einem entsprechenden Risikoprofil, bei denen bisher keine lebensbedrohlichen ventrikulären Rhythmusstörungen dokumentiert wurden.
Sekundärprävention
Patienten, die bereits einen Herzkreislaufstillstand, eine hämodynamische Beeinträchtigung oder eine Synkope aufgrund von ventrikulären Tachyarrhythmien überlebt haben.
Zu den kardiologisch gestellten Indikationen gehören im Wesentlichen:
- Überlebter plötzlicher „Herztod“ bei Kammerflimmern bzw. Z.n. Reanimation
- Ventrikuläre Tachykardie
- Synkope ohne dokumentierte ventrikuläre Tachyarrhythmie
- Induktion einer ventrikulären Tachyarrhythmie mittels elektrophysiologischer Untersuchung
- Ineffektive medikamentöse Therapie oder die medikamentöse Therapie wird wegen Nebenwirkungen nicht toleriert
- Nicht anhaltende ventrikuläre Tachykardie bei KHK, Z.n. Myokardinfarkt und eingeschränkter linksventrikulärer Funktion, Auslösung von Kammerflimmern oder ventrikulärer Tachykardie, die medikamentös nicht unterdrückt werden kann
Ausführliche Informationen zur Indikationsstellung finden Sie in den Pocket-Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie: Implantation von Defibrillatoren