Eine Schrittmachertherapie ist dann indiziert, wenn kardiale und zerebrale Symptome als Folge von Herzrhythmusstörungen durch Implantation eines geeigneten Systems beseitigt oder vermindert werden können.
Indikationen für eine permanente Schrittmacherstimulation sind:
Sinusknoten-Dysfunktion
- symptomatischer Patient mit sinuatrialen Blockierungen
AV-Block
- persistierender AV-Block III. Grades bei Hinterwandinfarkt (> 10 Tage nach Infarkt)
- persistierender AV-Block III. Grades bei Vorderwandinfarkt (bei Pumpfunktionsstörung zügige Implantation eines temporären Schrittmachers)
- symptomatischer Patient bei persistierendem AV-Block II. Grades
Schenkelblock
- alternierender Links- und/oder Rechtsschenkelblock
- symptomatischer Patient mit Rechtsschenkelblock und linksanteriorem Hemiblock (LAH) und/oder linksposteriorem Hemiblock (LPH)
Bei den EKG-Indikationen führen der AV-Block II. oder III. Grades und das Bradykardie-Tachykardie-Syndrom mit Vorhofflimmern mit je einem Anteil von 36 %. Danach folgen das Sinusknotensyndrom (SSS) mit 26 % und mit ca. 1 % das Sinusknotensyndrom mit AV-Block.
Es stehen Einkammersysteme (VVI, AAI), Zweikammersysteme (DDD, VDD) und Aggregate mit Frequenzadaptation (RR) für körperlich aktive Patienten zur Verfügung.
Zweikammerschrittmacher sind durch zwei Elektroden in der Lage, Vorhof- und Kammerpotentiale zu registrieren und die Funktionsabläufe von Vorhof und Kammer aufeinander abzustimmen. Bei richtiger Indikationsstellung sind Zweikammersysteme hämodynamisch günstiger als Einkammerschrittmacher, sodass DDD- (bzw. DDDR-) Systeme zunehmend an Bedeutung gewinnen.