Resezierende Eingriffe in der Leberchirurgie werden für sehr unterschiedliche Erkrankungen vorgenommen. Im Vordergrund stehen Lebermalignome, gefolgt von benignen Tumoren, einigen nicht tumorösen benignen Erkrankungen sowie der Leberlebendspende.
Häufige Indikationen für eine Leberresektion
1. Malignome
1.1 Primär
- Hepatozelluläres Karzinom (HCC)
- Cholangiozelluläres Karzinom (CCC)
- Cystadenokarzinom
1.2 Metastasen
- Kolorektales Karzinom
- nicht-kolorektale nicht-endokrine Malignome
- Endokrine Malignome
1.3 Direkte Tumorinvasion
- Gallenblasenkarzinom
- Kolonkarzinom
- Hiläres Cholangiokarzinom
- Magenkarzinom
- Nierenkarzinom
- Nebennierenkarzinom
- Retroperitoneale/V.cava-Sarkome
2. Benigne Erkrankungen
2.1 Lebertumore
- Adenom
- Fokal noduläre Hyperplasie
- Hämangiom
- Cystadenom
2.2 Nicht-tumoröse Konditionen
- Leberzysten/polyzystische Leberdegeneration (bei rascher Progredienz und klinischen Symptomen wie Druckgefühl, Schmerzen, Dyspnoe oder Infektion)
- Parasitäre Leberzysten (Echinokokken)
- Intrahepatische Steine
- Caroli-Syndrom
- Rezidivierende Leberabszesse
- Lebertrauma
- Leberlebendspende
Bei der Indikationsstellung zur Leberresektion müssen funktionelle, operationstechnische und bei Malignomen onkologische Aspekte berücksichtigt werden.
Onkologische Aspekte
Das Ziel der operativen Therapie von Lebermalignomen ist die R0-Resektion, d.h. die makro- und mikroskopisch komplette Tumorresektion. Lediglich bei symptomatischen neuroendokrinen Lebermetastasen kann auch eine R2-Resektion indiziert sein, da ein Debulking von über 90 % der Tumormasse zur Symptomfreiheit führt („zytoreduktive Chirurgie“).
Funktionelle Aspekte
Die wichtigste Ursache für die perioperative Mortalität nach Leberresektion stellt das Leberversagen dar. Der Risikoevaluation kommt daher eine entscheidende Bedeutung zu, da die therapeutischen Möglichkeiten bei einer postoperativen Leberinsuffizienz sehr begrenzt sind. Das Auftreten eines postoperativen Leberversagens korreliert mit:
- Größe und Qualität des verbleibenden Lebergewebes (Zirrhose, Steatose, Fibrose)
- Vorliegen einer Cholestase oder Cholangitis
- Ausmaß des operativen Traumas (Größe der Resektionsfläche, Blutverlust, Dauer einer eventuellen Hilus-Okklusion)
- Postoperative Komplikationen (Galleleckagen, Infektionen etc.)
Ist die Leber nicht vorgeschädigt und weist eine normale Synthese- und Exkretionsfunktion auf, sind etwa 25-30 % des funktionellen Lebervolumens als Richtgröße für das bei einer Resektion mindestens zu belassende Leberparenchym anzusehen. Voraussetzung hierzu ist allerdings eine einwandfreie arterielle und portalvenöse Blutversorgung sowie eine ungehinderte lebervenöse und biliäre Drainage des verbliebenen Lebergewebes. Eine grobe Orientierung über die Synthese- und Exkretionsfunktion der Leber geben Routinelaborparameter (Bilirubin, Albumin, Cholinesterase und Gerinnung), für die Beurteilung der Leberfunktionsreserve nach ausgedehnten Resektionen sind sie jedoch eher von untergeordneter Bedeutung.
Entsprechend schwieriger ist die Einschätzung der Funktionsreserve einer Zirrhoseleber. Neben dem körperlichen Allgemeinzustand und dem Child-Pugh-Score ist die Schwere der portalen Hypertension von entscheidender Bedeutung. Die wichtigsten Parameter für eine ausreichende postoperative Leberfunktion sind ein normwertiges Bilirubin und ein Lebervenendruckgradient von < 10 mmHg. Indikatoren für das Ausmaß einer portalen Hypertension sind die Milzgröße, das Vorhandensein von Ösophagusvarizen und die Thrombozytenzahl (Cave: < 100.000/μl). Bei einer Leberzirrhose ist das Resektionsausmaß daher limitiert (Keilexzisionen, Mono- oder Bisegmentektomien). Lediglich im Child-A-Stadium ohne portale Hypertension kann im Einzelfall auch eine Hemihepatektomie möglich sein. Eine Child-C-Zirrhose stellt eine Kontraindikation zur Leberresektion dar.
Operationstechnische Aspekte
Aus funktionellen und operationstechnischen Aspekten ist eine Leberresektion bei entsprechender Indikation immer dann in Erwägung zu ziehen, wenn mindestens zwei ausreichend große Lebersegmente mit adäquater vaskulärer und biliärer Versorgung bzw. Drainage belassen werden können.
Die chirurgische Therapie benigner Lebertumore bedarf ein hohes Maß an kritischer Indikationsstellung und ergibt sich in absteigender Häufigkeit aus:
- diagnostischer Unsicherheit trotz umfangreicher Diagnostik
- klinischer Symptomatik, z. B. Oberbauchschmerzen, Übelkeit oder Cholestase bedingt durch Tumorgröße, Kompressionserscheinungen oder signifikantes Größenwachstum
- dem Risiko der Ruptur und Blutung beim Adenom mit der Größe > 5 cm
- dem Risiko der Entartung