Die Indikation zur Kolostoma-Anlage wird in ca. 70% der Fälle aufgrund maligner Tumoren von Kolon, Rektum, Anus oder Blase gestellt. Die Anlage erfolgt entweder protektiv (z.B. zur Schonung einer vulnerablen Anastomose oder bei geplanter neoadjuvanter Radiochemotherapie sowie zum Schutz der Wundheilung z. B. bei Dekubitalulkus) oder definitiv (z.B. bei inoperablem Rektumkarzinom). Die Anlage kann konventionell offen (i.d.R. im Rahmen von Behandlungen der Grunderkrankung) oder laparoskopisch (insbesondere vor definitiven Operationen) erfolgen.
Indikationen sind:
- Rektumkarzinom
- Analkarzinom
- Sigmadivertikulitis
- M. Crohn, Colitis ulcerosa
- Analfisteln, Analabszesse
- Verletzungen (z.B. Pfählungsverletzungen, Beckenfrakturen, iatrogen)
- Analatresie
- Dekubitalulkus
- Neurologische Erkrankungen
- Stuhlinkontinenz
- Entlastungsstoma
- Protektives Stoma
- Rektum-Scheiden-Blasenfistel
- Anastomoseninsuffizienz
Für ein Dickdarmstoma kann prinzipiell jeder Anteil des Dickdarms verwendet werden, am häufigsten wird das Colon transversum und das Colon sigmoideum vorverlagert.
Optimal ist die transrektale Anlage im Unterbauch oberhalb der Linea arcuata. Durch das hier vorhandene bessere muskuläre und fasziale Widerlager soll einer parastomalen Hernie oder einem Prolaps vorgebeugt werden.
Aufgrund der anatomischen Nähe bietet sich für das Transversostoma die Anlage im Oberbauch und für das Ileo- und Sigmoidostoma die Anlage im Unterbauch an.
Sondersituation protektives Stoma bei kolorektalem Karzinom:
Bei der tiefen anterioren Rektumresektion mit TME ist in der Regel ein protektives Stoma indiziert, wobei eine Ileostoma gegenüber einem Kolostoma tendenziell zu bevorzugen ist. Ein Ileostoma ist einfacher und komplikationsärmer zurückzuverlagern. Es treten weniger häufig parastomale Hernien und Stromaprolapse auf. Allerdings tritt beim Kolostoma wesentlich seltener ein Flüssigkeitverlustsyndrom auf, auch die Obstruktionsproblematik nach Rückverlagerung ist seltener.